Jeder Vertrag und jede Vereinbarung kommen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die AGB werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung uneingeschränkt anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung für sämtliche vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen. Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen, dies ist auch per E-Mail möglich. Mit der Bestätigung durch den Auftragnehmer gilt der Auftrag als angenommen.
Ziel des Lektorates ist eine professionelle Textprüfung und -bearbeitung in angemessener Zeit. Die Leistungen des Lektorates beinhalten sowohl die Korrektur von Texten hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung als auch deren sprachlich-stilistische Überprüfung und Bearbeitung. Wird eine reine Korrekturleistung (Korrektorat) gewünscht, ist dies bei Auftragserteilung festzuhalten. Grundlage aller Leistungen der Text- und Manuskriptbearbeitung sind die geltenden Regeln und Empfehlungen der neuen deutschen Rechtschreibung gemäß DUDEN, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
Einzuhaltende Lieferfristen erfordern ausnahmslos eine beiderseitige schriftliche Vereinbarung und erlangen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer bindende Gültigkeit. Dagegen berechtigen willkürlich gesetzte Liefertermine seitens des Auftraggebers keinesfalls zu einem Anspruch auf Lieferung und bedürfen weder irgendeiner Form des Widerspruchs noch einer sonstigen Äußerung seitens des Auftragnehmers.
Beiderseitig vereinbarte Lieferfristen gelten als erfüllt, sobald der Auftragsinhalt fristgemäß elektronisch oder postalisch versendet wurde. Sobald absehbar ist, dass der Auftrag nicht in der vereinbarten Zeit fertiggestellt werden kann, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber mitteilen. In Verzug gerät er erst, wenn die Leistungen nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist erbracht werden. Bei unangemessener Zeitverzögerung hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, der Auftragnehmer verliert damit seinen Anspruch auf das Honorar für die nach Kündigung nicht mehr erbrachten Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Auftragsarbeit durch den Auftraggeber verlängern die Lieferfrist und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung eines neuen Liefertermins.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Sachverhalte, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Darüber hinaus erklärt er, die eingehenden Informationen und Daten nur zum Zwecke der vereinbarten Leistungen zu verwenden und ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers weder an Dritte weiterzugeben noch in irgendeiner Weise zur Kenntnis zu bringen. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt über den Bearbeitungszeitraum hinaus auf unbestimmte Zeit. Bei elektronischer Datenübertragung kann trotz aller gewissenhaft vorgenommenen Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich unbefugte Dritte Zugang zu den Texten verschaffen. Deshalb kann der Auftragnehmer für solche Zugriffe und deren Folgen keinerlei Haftung übernehmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Korrekturen so gewissenhaft vorzunehmen, dass möglichst keine Fehler im Text verbleiben. Eine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit kann dennoch grundsätzlich nicht übernommen werden, insbesondere nicht bei einmaligem Korrekturgang, bei auffällig hoher Fehlerquote oder bei Zeitdruck aufgrund knapp gesetzter Termine.
Verbleiben trotz aller Sorgfalt des Auftragnehmers erhebliche Mängel, so hat der Auftraggeber diese unter möglichst genauer Beschreibung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung zu reklamieren. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Reklamation, so gilt die Bearbeitung als anerkannt. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, hat der Auftraggeber das Recht auf eine Minderung der Vergütung entsprechend der Bedeutung des Mangels zur Gesamtleistung.
Werden die mittels Kommentarfunktion im PDF-Dokument angemerkten Korrekturen und Änderungsvorschläge durch den Auftraggeber oder einen Dritten umgesetzt, so ist dem Auftragnehmer vor Drucklegung ein PDF mit den Umsetzungen oder ein Korrekturabzug zur Durchsicht zukommen zu lassen, andernfalls geht jeglicher Mangel gänzlich zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer haftet nur im Fall von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des für den Auftrag in Rechnung gestellten Honorars begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne oder Ähnliches wird generell nicht übernommen. Jegliche Haftung für etwaige Ansprüche aufgrund einseitig festgelegter Abgabetermine wird von vornherein ausgeschlossen.
Im Rahmen eines sprachlich-stilistischen Lektorates sind Reklamationen und Haftung für stilistische und inhaltliche Überarbeitungen grundsätzlich ausgeschlossen, da solche Eingriffe in den Text stets als Verbesserungsvorschläge anzusehen sind. Dem Auftraggeber obliegt somit stets die Verantwortung, solche Änderungen im Dokument auf Stimmigkeit zu überprüfen.
Das Honorar wird unverzüglich nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung fällig. Der Auftraggeber erhält die Rechnung in der Regel auf dem Postweg, es sei denn, er erklärt sich mit der elektronischen Zusendung als PDF einverstanden. Die Rechnung ist ohne Abzug und ohne Aufrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Der Auftraggeber gerät ohne weitere Zahlungserinnerung oder Mahnung in Zahlungsverzug. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten verlangt und vereinbart werden.
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Teile davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessenlage dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck am besten dient. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Hannover.